Überblick über die wichtigsten Änderungen
Das Wichtigste zur Steuerreform kurz zusammengefasst
Ab 1.1.2016 wird die Grunderwerbsteuer vom Wert der Gegenleistung bemessen, mindestens aber vom Grundstückswert.
Der Grundstückswert wird beispielsweise verwendet
Der Grundstückswert ist ein eigener Wert, der nur zur Berechnung der Grunderwerbsteuer benötigt wird. Er kann ermittelt werden durch:
Stand: 21. Dezember 2015
Das Wichtigste zur Steuerreform kurz zusammengefasst
Nicht vergessen! Der 28. Februar gilt als spätester Abgabetermin für bestimmte jährliche Meldungen.
Mit Jahresbeginn treten auch die Maßnahmen im Zuge des Sozialbetrugsbekämpfungsgesetzes in Kraft.
Ab 1.1.2016 wird die Grunderwerbsteuer vom Wert der Gegenleistung bemessen, mindestens aber vom Grundstückswert.
Einheitlicher Krankenversicherungs-Beitragssatz im ASVG
Die Änderungen treten mit 1.1.2016 in Kraft.
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