Überblick über die wichtigsten Änderungen
Das Wichtigste zur Steuerreform kurz zusammengefasst
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Das Wichtigste zur Steuerreform kurz zusammengefasst:
Abschaffung der Gesellschaftsteuer ab 1.1.2016
Mit Jahresbeginn wurde die Gesellschaftsteuer abgeschafft.
Senkung des Zuschlags zum Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz
Ab 1.1.2016 wird dieser Zuschlag um 0,1 % (von 0,45 % auf 0,35 %) gesenkt.
Vermietung: Grund- und Gebäudewert laut Verordnung (Begutachtung)
Arbeitgeberdarlehen
Unverzinsliche und zinsverbilligte Arbeitgeberdarlehen sind bis zu einer Höhe von € 7.300,00 steuerfrei. Übersteigt der Betrag diese Grenze, ist ein Sachbezug zu ermitteln. Der Referenzzinssatz beträgt für das Jahr 2016 1 %.
Stand: 21. Dezember 2015
Das Wichtigste zur Steuerreform kurz zusammengefasst
Nicht vergessen! Der 28. Februar gilt als spätester Abgabetermin für bestimmte jährliche Meldungen.
Mit Jahresbeginn treten auch die Maßnahmen im Zuge des Sozialbetrugsbekämpfungsgesetzes in Kraft.
Ab 1.1.2016 wird die Grunderwerbsteuer vom Wert der Gegenleistung bemessen, mindestens aber vom Grundstückswert.
Einheitlicher Krankenversicherungs-Beitragssatz im ASVG
Die Änderungen treten mit 1.1.2016 in Kraft.
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