Was ändert sich mit 1.1.2014?
Dieser Artikel gibt Ihnen einen Überblick über einige Änderungen mit Jahresbeginn 2014.
Bis Ende Februar sind die Schwerarbeitsmeldungen für das Jahr 2013 zu erstellen.
Die Meldung muss dem zuständigen Krankenversicherungsträger übermittelt werden.
Gemeldet werden müssen
wenn erschwerte Arbeitsbedingungen (im Sinne der Schwerarbeitsverordnung) vorliegen.
Unternehmer sowie Körperschaften des öffentlichen und privaten Rechts, die Zahlungen über € 100.000,00 ins Ausland tätigen, haben eine Meldung beim Finanzamt zu machen, wenn die Zahlungen für folgende Leistungen entrichtet wurden:
Honorare, die für bestimmte selbständig erbrachte Leistungen gezahlt werden, müssen auch gemeldet werden. Darunter fallen z.B. Leistungen von Aufsichtsratsmitgliedern, Versicherungsvertretern, Vortragende oder sonstige Leistungen, die im Rahmen eines freien Dienstvertrages erbracht werden. Es muss keine Meldung gemacht werden, wenn bestimmte Entgeltsgrenzen nicht überschritten wurden.
Stand: 19. Dezember 2013
Dieser Artikel gibt Ihnen einen Überblick über einige Änderungen mit Jahresbeginn 2014.
Der neue Pendlerrechner ist verpflichtend zu verwenden.
Hat ein Arbeitnehmer ein Firmenauto, wird sowohl die Beitragsgrundlage zur Sozialversicherung als auch die Bemessungsgrundlage der Lohnsteuer um einen Sachbezug erhöht.
Bei vielen neuen Ideen ist zu Beginn fraglich, ob sie sich tatsächlich verwirklichen lassen.
Für selbständige Kleinverdiener gibt es eine erfreuliche Nachricht zum Jahreswechsel.
Schwerarbeitsmeldungen: Bis Ende Februar sind die Schwerarbeitsmeldungen für das Jahr 2013 zu erstellen.
Unter Supply Chain Management (SCM) versteht man die Planung und Steuerung der gesamten Wertschöpfungskette vom Rohstofflieferanten bis hin zum Endkunden.