Steuernews für Klienten

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Was ist der Deckungsbeitrag?

Der Deckungsbeitrag (DB) eines Produktes gibt Auskunft darüber, wieviel dieses Produkt zur Abdeckung der Fixkosten eines Unternehmens beiträgt. Vereinfacht sieht eine Deckungsbeitragsrechnung wie folgt aus:

Umsatzerlöse
- variable Kosten der Produkte/Dienstleistungen
= Deckungsbeitrag
- Fixkosten                                                   
= Betriebsergebnis

Der DB ist somit die Differenz aus Umsatzerlösen und variablen Kosten. Variabel sind Kosten dann, wenn sie von der produzierten bzw. abgesetzten Menge der Produkte abhängen. Variabel ist z. B. das Material, das für die Herstellung eines Produktes benötigt wird. Kurbelt man also die verkaufte Menge an, so steigt der Umsatz, aber auch die variablen Kosten (Annahme: die Preise bleiben gleich).

Fix sind Kosten dann, wenn sie in einer bestimmten Periode gleich bleiben und nicht von der abgesetzten Menge abhängig sind, also z. B. die Miete für das Büro.

Wenn Sie nun eine Deckungsbeitragsrechnung nicht nur für das gesamte Unternehmen, sondern je Produkt oder Produktgruppe aufstellen, so kann diese z. B. folgende Fragen beantworten:

Auf welche Produkte/Produktgruppen sollten Sie sich am meisten konzentrieren – wo besteht der größte Deckungsbeitrag? Welche Produkte erzeugen einen negativen Deckungsbeitrag und sind somit unwirtschaftlich?

Stand: 26. Januar 2022

Bild: LioTou - Fotolia.com

Artikel der Ausgabe Februar 2022

Tipps für die Arbeitnehmerveranlagung 2021

Mit welchen Tipps Sie bei der Arbeitnehmerveranlagung Steuern sparen können zeigt Ihnen der folgende Steuernewsartikel.

Wie können Fahrtkosten für die Arbeitnehmerveranlagung nachgewiesen werden?

Sind Fahrtkosten dem Grund nach als Werbungskosten steuerlich abzugsfähig, so gilt dies unabhängig davon, ob das Erfordernis einer Reise erfüllt ist.

Wo sind Webseminare umsatzsteuerpflichtig?

Im folgenden Artikel erfahren Sie, wo Webseminare der Umsatzsteuer unterliegen.

Wie wurde die Frist zur Offenlegung von Jahresabschlüssen verlängert?

Kapitalgesellschaften müssen grundsätzlich spätestens neun Monate nach dem Bilanzstichtag den Jahresabschluss beim Firmenbuch offenlegen.

Senkung des IESG-Zuschlag

Der Zuschlag nach dem Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz (IESG-Zuschlag) wurde per 1.1.2022 mittels Verordnung von 0,2 % auf 0,1 % gesenkt.

Was muss im Februar von Unternehmern besonders beachtet werden?

Im Februar sind für Unternehmer einige zusätzliche Meldefristen und Besonderheiten zu beachten.

Was ist der Deckungsbeitrag?

In diesem Newsartikel erfahren Sie, wie eine Deckungsbeitragsrechnung Ihnen Auskunft gibt, wie ein Produkt zur Abdeckung der Fixkosten beiträgt.