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Senkung des IESG-Zuschlag

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Der Zuschlag nach dem Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz (IESG-Zuschlag) wurde per 1.1.2022 mittels Verordnung von 0,2 % auf 0,1 % gesenkt. Diesen Zuschlag trägt zur Gänze der Arbeitgeber, somit sinken im entsprechenden Ausmaß die Lohnnebenkosten.

Stand: 26. Januar 2022

Bild: sakkmesterke - stock.adobe.com

Ausgaben

Artikel der Ausgabe Februar 2022

Tipps für die Arbeitnehmerveranlagung 2021

Mit welchen Tipps Sie bei der Arbeitnehmerveranlagung Steuern sparen können zeigt Ihnen der folgende Steuernewsartikel.

Wie können Fahrtkosten für die Arbeitnehmerveranlagung nachgewiesen werden?

Sind Fahrtkosten dem Grund nach als Werbungskosten steuerlich abzugsfähig, so gilt dies unabhängig davon, ob das Erfordernis einer Reise erfüllt ist.

Wo sind Webseminare umsatzsteuerpflichtig?

Im folgenden Artikel erfahren Sie, wo Webseminare der Umsatzsteuer unterliegen.

Wie wurde die Frist zur Offenlegung von Jahresabschlüssen verlängert?

Kapitalgesellschaften müssen grundsätzlich spätestens neun Monate nach dem Bilanzstichtag den Jahresabschluss beim Firmenbuch offenlegen.

Senkung des IESG-Zuschlag

Der Zuschlag nach dem Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz (IESG-Zuschlag) wurde per 1.1.2022 mittels Verordnung von 0,2 % auf 0,1 % gesenkt.

Was muss im Februar von Unternehmern besonders beachtet werden?

Im Februar sind für Unternehmer einige zusätzliche Meldefristen und Besonderheiten zu beachten.

Was ist der Deckungsbeitrag?

In diesem Newsartikel erfahren Sie, wie eine Deckungsbeitragsrechnung Ihnen Auskunft gibt, wie ein Produkt zur Abdeckung der Fixkosten beiträgt.

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