Coronavirus: Was bringt der neue „Ausfallsbonus“?
Das BMF hat dazu inzwischen eine umfangreiche Förderrichtlinie erlassen, deren wesentliche Eckpunkte wir für Sie zusammengefasst haben.
Wenn Sie die Investitionsprämie für förderbare Investitionen beantragen möchten, aber bislang noch keinen Antrag gestellt haben, dann besteht jetzt Handlungsbedarf. Denn obwohl die Frist zur Setzung der ersten Maßnahme einer Investition zuletzt bis zum 31.5.2021 verlängert wurde, muss die Investitionsprämie unverändert bis spätestens 28.2.2021 beantragt werden!
Weitere Informationen zur Investitionsprämie finden Sie in unseren Steuernews und unter https://www.aws.at.
Stand: 19. Februar 2021
Das BMF hat dazu inzwischen eine umfangreiche Förderrichtlinie erlassen, deren wesentliche Eckpunkte wir für Sie zusammengefasst haben.
Wenn Sie die Investitionsprämie für förderbare Investitionen beantragen möchten, aber bislang noch keinen Antrag gestellt haben, dann besteht jetzt Handlungsbedarf.
Unternehmen, welche durch die Einschränkungen der COVID-19-Schutzmaßnahmen- bzw Notmaßnahmenverordnungen indirekt erheblich betroffen sind, können unter bestimmten Voraussetzungen einen Umsatzersatz beantragen.
Die degressive AfA ist mit einem unveränderlichen Prozentsatz von höchstens 30 % möglich.
Ab dem Veranlagungsjahr 2020 ist die Anwendung einer Kleinunternehmerpauschalierung im Rahmen des Einkommensteuergesetzes möglich.
Mit dem Konjunkturstärkungsgesetz 2020 wurden bereits einige steuerliche Änderungen für die Land- und Forstwirtschaft beschlossen.
Das Zahlungsziel für gestundete Beiträge der Beitragszeiträume Februar bis April 2020 wurde auf den 31. März 2021 verlängert:
Unternehmer müssen die Jahreslohnzettel ihrer Dienstnehmer aus dem Jahr 2020 in elektronischer Form bis Ende Februar 2021 an das Finanzamt melden.
Sind Teammitglieder nicht alle an einem Standort im Einsatz, gilt es für eine reibungslose Zusammenarbeit einige Besonderheiten zu beachten.