Inhalt der Registrierkassenbelege ab 1. April 2017
Schon seit 1.1.2016 besteht die generelle Belegerteilungspflicht für Unternehmer.
Für Großunternehmen gehört Content-Marketing einfach zum guten Ton, fast jedes nützt es in der einen oder anderen Form. Aber auch Klein- und Mittelbetriebe können diese Marketingart für sich nützen. Mittlerweile gibt es bereits eigene Marketingunternehmen, die sich auf diese Form der Werbung spezialisiert haben.
Content-Marketing hat viele Gesichter. Vom Unternehmensmagazin aus Papier bis zu Textbeiträgen, Fotos und Videos auf der Unternehmenswebsite, in Blogs, sozialen Medien oder Apps fällt alles darunter. Im WorldWideWeb ist Content-Marketing groß und für die Unternehmenswerbung ein wichtiger Faktor geworden.
Es unterscheidet sich von der klassischen Werbung hauptsächlich dadurch, dass das Unternehmen nicht direkt angepriesen wird, sondern primär den Zweck verfolgt, die Interessen des Lesers und damit des potentiellen Kunden zu bedienen. Content-Marketing soll den Leser informieren, beraten oder einfach nur unterhalten. Das Unternehmen bewirbt damit eben nicht direkt seine Produkte oder Dienstleistungen, sondern gibt sich dabei ein gewünschtes Image. Es kann sich besonders sportlich, hipp, lustig, familienfreundlich oder einfach in seiner Materie kompetent darstellen. Damit kann es die potentielle Zielgruppe für sich gewinnen, weil sie sich mit dem Unternehmen identifizieren kann oder von seiner Kompetenz einfach überzeugt wird. Mit Gefühl verkauft man eben am besten ...
Stand: 30. Jänner 2017
Schon seit 1.1.2016 besteht die generelle Belegerteilungspflicht für Unternehmer.
Grundsätzlich gilt, gefördert wird, solange die Fördermittel nicht erschöpft sind.
Für das Veranlagungsjahr 2017 werden bestimmte Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung erstmals automatisch berücksichtigt.
Seit 9.1.2017 kann die KMU-Investitionszuwachsprämie beantragt werden.
Der Arbeitgeber hat die Sozialversicherungsbeiträge für seine Dienstnehmer an die Gebietskrankenkasse (GKK) abzuführen.
Erstmals für das Veranlagungsjahr 2016 wird die Finanz die Arbeitnehmerveranlagung durchführen, ohne den Antrag des Arbeitnehmers abzuwarten.
Für Großunternehmen gehört Content-Marketing einfach zum guten Ton, fast jedes nützt es in der einen oder anderen Form.