Welche Größenklassen gelten seit Jahresbeginn für Kapitalgesellschaften?
Ab welcher Größe gilt eine Gesellschaft als Kleinst-/kleine/mittelgroße bzw. große Kapitalgesellschaft?
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Für die Ausgaben, die bei Forschung bzw. experimenteller Entwicklung anfallen, können Unternehmen im Nachhinein eine Forschungsprämie geltend machen.
Die Prämie kann unter bestimmten Voraussetzungen von jedem in Österreich steuerpflichtigen Unternehmen mit betrieblichen Einkünften beantragt werden, das entweder
Die Prämie wurde auf 12 % der Forschungsaufwendungen (Ausgaben) erhöht (bisher 10 %).
Dies gilt für alle Unternehmen, deren Wirtschaftsjahr ab 1.1.2016 beginnt. Die Forschungsprämie wird als Gutschrift am Abgabenkonto des Steuerpflichtigen verbucht.
Für die Auftragsforschung gilt weiterhin, dass die Prämie nur für Aufwendungen (Ausgaben) in Höhe von höchstens € 1 Mio. pro Wirtschaftsjahr geltend gemacht werden kann. Wenn das Wirtschaftsjahr kürzer als zwölf Monate ist, ist dieser Höchstbetrag zu aliquotieren.
Beantragt ein Steuerpflichtiger eine Forschungsprämie für eine eigenbetriebliche Forschung, hat er ein (kostenloses) Gutachten der Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) vorzulegen. In diesem Gutachten wird die Qualität der Forschung beurteilt. Das Gutachten kann über FinanzOnline bei der FFG beantragt werden.
Tipp: Der Antrag für die Forschungsprämie kann sofort nach Ablauf des Wirtschaftsjahres gestellt werden. Es muss daher damit nicht auf die Erstellung der Steuererklärung gewartet werden. Er ist jedoch spätestens bis zum Eintritt der Rechtskraft des betreffenden Einkommensteuer-, Körperschaftsteuer- oder Feststellbescheides einzureichen.
Stand: 27. Jänner 2016
Ab welcher Größe gilt eine Gesellschaft als Kleinst-/kleine/mittelgroße bzw. große Kapitalgesellschaft?
Nach der Neuregelung werden die Einkünfte auch der leistungserbringenden natürlichen Person zugerechnet.
Die österreichischen Kreditinstitute müssen die Daten für diesen Informationsaustausch liefern.
Die Prämie wurde auf 12 % der Forschungsaufwendungen (Ausgaben) erhöht (bisher 10 %).
Sie haben fünf Jahre lang Zeit, die Arbeitnehmerveranlagung zu erstellen.
Alle Unternehmer, die regelmäßig weniger als 51 Dienstnehmer beschäftigen, können den Zuschuss erhalten, wenn sie einen Antrag stellen.
Zu Jahresbeginn sind zwei Änderungen für Leistungen im Baugewerbe in Kraft getreten.
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