Sondernews: Der neue Pendlerrechner ist verpflichtend zu verwenden
Seit Mitte Februar müssen Sie mit dem neuen Pendlerrechner berechnen!
Einkünfte aus der Überlassung von Kapital sind mit 25 % Kapitalertragsteuer endbesteuert. Sie dürfen nicht in die Bemessungsgrundlage des Gewinnfreibetrags miteinberechnet werden. Außer es wird zur Regelbesteuerung optiert. Substanzgewinne aus betrieblichem Kapitalvermögen oder Betriebsgrundstücken sind immer zu berücksichtigen – auch wenn sie mit 25 % besteuert werden. Dies gilt nicht, wenn dadurch ein Verlust entstehen oder sich erhöhen würde.
Eine Information des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) darüber finden Sie hier: findok.bmf.gv.at
Stand: 15. Jänner 2014
Seit Mitte Februar müssen Sie mit dem neuen Pendlerrechner berechnen!
Die neue Regierung hat einige steuerliche Änderungen vor, die schon sehr bald in Kraft treten sollen.
Die Richtlinien zu den Steuergesetzen erklären den Gesetzestext näher.
Einkünfte aus der Überlassung von Kapital sind mit 25 % Kapitalertragsteuer endbesteuert.
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