Keine Finanzamt-Zahlscheine für das 1. Quartal
Die Finanz hat die Benachrichtigungen zu den vierteljährlichen Vorauszahlungen für das erste Quartal verschickt.
Vom AFRAC (Austrian Financial Reporting and Auditing Committee) werden Stellungnahmen zum Gebiet der Finanzberichterstattung und Abschlussprüfung erlassen.
Die GmbH & Co KG zählt zu den Personengesellschaften. Da ihr persönlich haftender Gesellschafter eine Kapitalgesellschaft ist, unterliegt sie den Bilanzierungsvorschriften für Kapitalgesellschaften.
Das AFRAC hat zum Ausweis und zur Darstellung des Eigenkapitals einer GmbH & Co KG in der Bilanz Stellung genommen. Die Erläuterungen wurden auf Basis der geltenden gesetzlichen Grundlage erstellt.
In der Stellungnahme wird eine Gliederung für die Darstellung des Eigenkapitals im Jahresabschluss empfohlen. Die zugehörigen Bilanzposten werden danach umfangreich erläutert.
Die Stellungnahme ist für alle GmbH & Co KGs anzuwenden für die nach dem UGB (Unternehmensgesetzbuch) Rechnungslegungspflicht besteht und gilt für alle Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2012 beginnen.
Stand: 10. Jänner 2013
Die Finanz hat die Benachrichtigungen zu den vierteljährlichen Vorauszahlungen für das erste Quartal verschickt.
Die neue Gastgewerbepauschalierungs-Verordnung ist ab der Veranlagung für das Kalenderjahr 2013 anzuwenden.
Die Erweiterung des Pendlerpauschales bringt zusätzliche Begünstigungen.
NEU: Das Pendlerpauschale ist keine Voraussetzung für das Jobticket.
Vom AFRAC werden Stellungnahmen zum Gebiet der Finanzberichterstattung und Abschlussprüfung erlassen.
Der VfGH hat die Bemessung der Grunderwerbsteuer auf Basis des dreifachen Einheitswerts für verfassungswidrig erklärt.