Was soll das Gemeinnützigkeitsreformgesetz 2023 bringen?
Neuregelung unter anderem zur Spendenabsetzbarkeit geplant.
Für die Zinsersparnis eines unverzinslichen Gehaltsvorschusses oder Arbeitgeberdarlehens ist laut aktuellem Erlass des BMF in 2024 ein Sachbezug in Höhe 4,5 % p. a. (2023: 1,0 %) des aushaftenden Kapitals anzusetzen. Falls ein niedrigerer Zinssatz bei der Berechnung der Zinsen zur Anwendung kommt, ist die Differenz zum Referenzzinssatz zu versteuern. Allerdings besteht ein Freibetrag in Höhe von € 7.300,00, sodass nur vom übersteigenden Betrag ein Sachbezug zu ermitteln ist.
Stand: 27. November 2023
Neuregelung unter anderem zur Spendenabsetzbarkeit geplant.
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Die Zinsersparnis eines unverzinslichen Arbeitgeberdarlehens ist sachbezugspflichtig.
Unterschiedliche Berechnungsmethoden können zur Entscheidungsunterstützung herangezogen werden.