Steuerfreies Öffi-Ticket: Was ändert sich beim Pendlerpauschale?
Mit Anfang 2023 ändert sich die Berechnungsweise
Krankenversicherung und Pensionsversicherung für Kammermitglieder | ||
Krankenversicherung | Pensionsversicherung | |
Beitragssatz | 6,80 % | 18,50 % |
Mindestbeitragsgrundlage | € 500,91 / Monat € 6.010,92 / Jahr |
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Höchstbeitragsgrundlage | € 6.825,00 / Monat € 81.900,00 / Jahr |
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Unfallversicherung | € 10,97 / Monat € 131,64 / Jahr |
Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt bleibt abzuwarten.
Stand: 28. November 2022
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