Coronavirus: Was bringt der neue Verlustersatz?
Das BMF hat dazu inzwischen eine umfangreiche Förderrichtlinie veröffentlicht, deren wesentliche Eckpunkte wir für Sie zusammengefasst haben.
Unser Wissen für Ihre Zeit
Da in vielen Unternehmen im Jahr 2020 die Weihnachtsfeiern ausfallen, hat der Gesetzgeber mit dem COVID-19-Steuermaßnahmengesetz geregelt, dass Arbeitgeber den Freibetrag für die Teilnahme an Betriebsveranstaltungen unter bestimmten Voraussetzungen nutzen können, um Gutscheine an ihre Arbeitnehmer steuerfrei auszugeben. Das Finanzministerium hat nun auf seiner Homepage in Form von FAQs zu einigen Details dieser Gesetzesänderung seine Rechtsauffassung dargelegt. Wir haben einige Eckpunkte daraus für Sie zusammengefasst:
Hinweis
Diese Informationen sind auf dem Stand vom 16.12.2020/12:00 und können sich kurzfristig ändern. Detailliertere und aktuelle Informationen finden Sie hier auf der Webseite des Finanzministeriums. Das COVID-19-Steuermaßnahmengesetz wurde vom Nationalrat beschlossen. Die weitere Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.
Stand: 17. Dezember 2020
Das BMF hat dazu inzwischen eine umfangreiche Förderrichtlinie veröffentlicht, deren wesentliche Eckpunkte wir für Sie zusammengefasst haben.
In einer neuen Verordnung wurde nun die Richtlinie des Dezember-Umsatzersatzes veröffentlicht.
In vielen Unternehmen werden im Jahr 2020 die Weihnachtsfeiern ausfallen.
Ergänzend zu unseren Steuertipps zum Jahresende aus der Novemberausgabe wollen wir noch auf folgendes hinweisen.
Das Finanzministerium hat auf seiner Website erste Informationen zum Umsatzersatz ab 7.12. veröffentlicht.
Für Unternehmer brachte das Jahr 2020 weitere steuerliche Begünstigungen für Elektroautos.
Die Erfüllung der Voraussetzungen wird im Nachhinein natürlich anhand des Umsatz- und Einkommensteuerbescheides überprüft.
Die Arbeitsleistung im Homeoffice erfordert in erster Linie einen geeigneten Internetanschluss.
Zinsersparnis eines unverzinslichen Gehaltsvorschusses
Wie in unserer News-Ausgabe vom Oktober 2020 berichtet, sollen die Kündigungsfristen von Arbeitern und freien Dienstnehmern an jene der Angestellten angeglichen werden.
Wie bereits berichtet wurden auf Grund der COVID-19 Krise bestimmte Zulagen und Bonuszahlungen steuerlich begünstigt.
Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt bleibt abzuwarten.
Videokonferenzen sind dieses Jahr für viele überfallsartig zu einem wesentlichen Kommunikationsmittel im beruflichen Alltag geworden.
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