Steuernews für Klienten

Ausgaben

Sachbezug bei unverzinslichem Gehaltsvorschuss 2019

Für die Zinsersparnis eines unverzinslichen Gehaltsvorschusses oder Arbeitgeberdarlehens ist laut aktuellem Erlass des Bundesministeriums für Finanzen auch in 2019 (wie in 2018) ein Sachbezug in Höhe 0,5 % p. a. des aushaftenden Kapitals anzusetzen.

Falls ein niedrigerer Zinssatz bei der Berechnung der Zinsen zur Anwendung kommt, ist die Differenz zum Referenzzinssatz zu versteuern. Allerdings besteht ein Freibetrag in Höhe von € 7.300,00, sodass nur vom übersteigenden Betrag ein Sachbezug zu ermitteln ist.

Stand: 27. November 2018

Bild: lenets_tan - Fotolia.com

Artikel der Ausgabe Dezember 2018

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Für die Zinsersparnis eines unverzinslichen Gehaltsvorschusses oder Arbeitgeberdarlehens ist laut aktuellem Erlass des Bundesministeriums für Finanzen auch in 2019 ein Sachbezug in Höhe 0,5 % p. a. des aushaftenden Kapitals anzusetzen.

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Wenn ein bereits erfolgreiches Produkt oder eine erfolgreiche Dienstleistung ersetzt oder vollständig vom Markt verdrängt wird oder die Spielregeln am Markt komplett geändert werden, so spricht man von einer disruptiven Technologie oder einer disruptiven Innovation.