Sicherheitseinrichtung für Registrierkassen – wie funktioniert die Inbetriebnahme?
Die Registrierkassensicherheitsverordnung gelangt zu ihrer vollen Anwendung.
Die Bundesregierung hat ein Maßnahmenpaket zur Förderung der Wirtschaft und des Arbeitsmarktes in Aussicht gestellt. Teil dieses Maßnahmenpakets ist eine neue Investitionszuwachsprämie für Klein- und Mittelbetriebe (KMU). Für diese Investitionszuwachsprämie sollen in den Jahren 2017 und 2018 jeweils € 87,5 Mio. (insgesamt € 175 Mio.) zur Verfügung stehen.
Die Prämie soll für die Neuanschaffung von aktivierungspflichtigen Wirtschaftsgütern, die abnutzbares Anlagevermögen sind, zustehen.
Ausgenommen sind in erster Linie Grund und Boden, Beteiligungen und darüber hinaus Pkw.
Den förderungswürdigen Investitionszuwachs will die Bundesregierung nach dem „Durchschnitt der jeweils neu aktivierten Anschaffungs- oder Herstellungskosten des abnutzbaren Anlagevermögens der drei vorangegangenen Jahre“ berechnen.
Geplant ist, die Prämie in den Jahren 2017 und 2018 anzubieten. Mit einer 15%igen Prämie soll ein Investitionszuwachs von mindestens € 50.000,00 und höchstens € 450.000,00 in Unternehmen mit bis zu 49 Mitarbeitern gefördert werden. 10 % Prämie gibt es für einen Investitionszuwachs von € 100.000,00 bis € 750.000,00 für Unternehmen mit 49 bis 250 Mitarbeitern.
Die Prämie soll als Förderung über das Austria Wirtschaftsservice (aws) abgewickelt werden.
Die konkrete Umsetzung bleibt abzuwarten.
Stand: 29. November 2016
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