Sicherheitseinrichtung für Registrierkassen – wie funktioniert die Inbetriebnahme?
Die Registrierkassensicherheitsverordnung gelangt zu ihrer vollen Anwendung.
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In manchen Situationen ist es erforderlich das Augenmerk auf die kurzfristige Liquidität zu richten, um die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens sicherzustellen. Dazu ist ein Liquiditätsplan je Monat/Woche wie folgt zu erstellen:
Anfangsbestand Betriebsmittelkredit
+/- Liquidität aus dem laufenden Geschäftsbetrieb
+/- Liquidität aus dem Status
= Endbestand Betriebsmittelkredit
Die Endbestände des Betriebsmittelkredits der einzelnen Perioden müssen dann mit dem mit der Bank vereinbarten Rahmen verglichen werden.
Künftige Einzahlungen können zum Beispiel aus Kundenforderungen, Forderungen aus Anlagenverkauf oder Lagerabbau resultieren. Kundenforderungen sollten entweder anhand eines Zahlungsspektrums (wie viel Prozent der Kunden zahlen sofort, nach einem Monat usw.) oder bei großen Projekten durch exakte Planung des Datums des Zahlungseingangs genau geplant werden. Das Gegenstück sind die Auszahlungen aus dem Status die zum Beispiel Lieferverbindlichkeiten, Steuern und Abgaben betreffen.
Dazu ist eine Planung der Umsätze, des Wareneinsatzes, der Personalkosten, des sonstigen Aufwandes, der Investitionen und des Privat- bzw. Gesellschafterbereichs erforderlich.
Verschieben von Auszahlungen, Verhandlungen mit der Bank oder mit Lieferanten, Einzahlungen von Kunden beschleunigen (z. B. wenn möglich Anzahlungen vereinbaren).
Stand: 29. November 2016
Die Registrierkassensicherheitsverordnung gelangt zu ihrer vollen Anwendung.
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