Was ist bei der Registrierkassenpflicht zu beachten?
Mit Jahresbeginn tritt der erste Teil der Bestimmungen zur neuen Registrierkassenpflicht in Kraft.
Unser Wissen für Ihre Zeit
Nachstehend geben wir Ihnen einen Überblick über die Beitragssätze und Beitragsgrundlagen der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft.
Pensionsversicherung | |
Beitragssatz | 18,50 % |
Höchstbeitragsgrundlage pro Monat |
€ 5.670,00 |
Höchstbeitragsgrundlage pro Jahr |
€ 68.040,00 |
Mindestbeitragsgrundlage 1. - 3. Jahr pro Monat pro Jahr |
€ 723,52 € 8.682,24 |
Mindestbeitragsgrundlage 4. Jahr pro Monat pro Jahr |
€ 723,52 € 8.682,24 |
Krankenversicherung | |
Beitragssatz | 7,65 % |
Höchstbeitragsgrundlage pro Monat |
€ 5.670,00 |
Höchstbeitragsgrundlage pro Jahr |
€ 68.040,00 |
Mindestbeitragsgrundlage 1. - 3. Jahr pro Monat pro Jahr |
€ 415,72 € 4.988,64 |
Mindestbeitragsgrundlage 4. Jahr pro Monat pro Jahr |
€ 415,72 € 4.988,64 |
Unfallversicherung | |
Beitrag zur Unfallversicherung monatlich jährlich |
€ 9,11 € 109,32 |
Die Auflösungsabgabe für das Jahr 2016 beträgt: € 121,00
Stand: 27. November 2015
Mit Jahresbeginn tritt der erste Teil der Bestimmungen zur neuen Registrierkassenpflicht in Kraft.
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Überblick über die Beitragssätze und Beitragsgrundlagen der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft
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