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Was ist ab 1.1.2014 bei Rechnungen an den Bund zu beachten?
Ab 1.1.2014 müssen alle Rechnungen an den Bund elektronisch ausgestellt werden. Vom Bund werden dann keine Papierrechnungen mehr akzeptiert.
Zu den Bundesdienststellen zählen: alle Bundesministerien und deren nachgeordneten Dienststellen, das Parlament, die Präsidentschaftskanzlei, der Verwaltungsgerichtshof, der Verfassungsgerichtshof, die Volksanwaltschaft und der Rechnungshof.
Eine Liste der Bundesdienststellen steht auf der Seite der Bundesbeschaffung GmbH (www.bbg.gv.at) als Onlineabfrage und als Excel-Sheet zur Verfügung.
Es müssen angegeben werden:
Die Übermittlung der Rechnung kann entweder über das Unternehmensservice Portal USP erfolgen oder über die PEPPOL Transport Infrastruktur.
Sie müssen sich im Portal zuerst anmelden, um Zugriff zu allen Funktionen zu erhalten. Nach der Anmeldung können die Rechnungen auf drei verschiedene Arten übertragen werden:
Diese Möglichkeit ist vor allem zu verwenden, wenn der Rechnungsersteller aus dem Ausland kommt. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf www.peppol.eu
Das Bundesministerium für Finanzen hat eine Seite mit den häufigsten Fragen zu diesem Thema eingerichtet: www.erb.gv.at
Stand: 07. November 2013
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Ab 1.1.2014 müssen alle Rechnungen an den Bund elektronisch ausgestellt werden.
Vereine, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen, sind von der Körperschaftsteuer befreit.
Ab 1.1.2014 gibt es eine Änderung im Abgabenrechtsmittelverfahren.
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