Energiekostenpauschale für Kleinunternehmen
Auch Kleinunternehmen sehen sich mit Kostenbelastungen auf Grund steigender Energiepreise konfrontiert.
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Aufgrund einer weiteren Zinssatzerhöhung der EZB gelten mit Wirksamkeit ab 21.6.2023 für Stundungs-, Aussetzungs-, Anspruchs-, Beschwerde- und Umsatzsteuerzinsen ein Zinssatz von 5,38 %.
Stand: 26. Juli 2023
Auch Kleinunternehmen sehen sich mit Kostenbelastungen auf Grund steigender Energiepreise konfrontiert.
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