Energiekostenpauschale für Kleinunternehmen
Auch Kleinunternehmen sehen sich mit Kostenbelastungen auf Grund steigender Energiepreise konfrontiert.
Auch 2023 wird es wieder einen Klimabonus geben. Die Höhe des Klimabonus ist abhängig vom Hauptwohnsitz und beträgt € 110,00, € 150,00, € 185,00 oder € 220,00 für Erwachsene. Die Höhe ist davon abhängig, ob eine Region eine gute Infrastruktur und ein gut ausgebautes Netz an öffentlichen Verkehrsmittel hat (geringer Bonus) oder nicht (hoher Bonus).
Kinder (bis zum 18. Lebensjahr) bekommen die Hälfte. Kann man aufgrund einer Behinderung keine Öffis nutzen, so erhält man den höchsten Klimabonus.
Mit Eingabe der Postleitzahl auf www.klimabonus.gv.at können Sie vorab feststellen, wie hoch Ihr Klimabonus sein wird. Ausbezahlt wird der Klimabonus wieder entweder per Überweisung aufs Konto oder als Gutschein per Post.
Weitere Informationen wie z. B. zu Anspruchsvoraussetzungen finden Sie unter www.klimabonus.gv.at.
Stand: 26. Juli 2023
Auch Kleinunternehmen sehen sich mit Kostenbelastungen auf Grund steigender Energiepreise konfrontiert.
Rechnungsberichtigungen bei zu hoch ausgewiesener Umsatzsteuer nicht immer notwendig.
Bei welcher Höhe der Gegenleistung liegt bei einer gemischten Schenkung noch Unentgeltlichkeit vor?
Die Wahl der Rechtsform kann die Steuerlast wesentlich beeinflussen.
Anlagen im Zusammenhang mit fossilen Energieträgern können vom Investitionsfreibetrag ausgeschlossen sein.
Änderung der Einkommensteuerrichtlinien: Progressionsvorbehalt auch für Nicht-Ansässige ab 2023.
Die Höhe des Klimabonus ist abhängig von Infrastruktur und Öffi-Netz in der Region.
EZB und somit auch die Finanz erhöhen die Zinsen.
Worauf ist bei der Anschaffung eines Elektro-Autos für Mitarbeiter zu achten?