Was ist bei coronabedingten Beitragsrückständen bei der Gesundheitskasse bis 30.9.2022 zu beachten?
Mit 30.9.2022 läuft nun die erste Phase der Ratenvereinbarung aus
Unter der Schnupperlehre versteht man berufspraktische Tage und individuelle Berufsorientierungstage, welche Schülerinnen oder Schülern die Möglichkeit bieten, den Arbeitsalltag bei potenziellen künftigen Arbeitgebern zu erfahren. Da im Rahmen der Schnupperlehre keine Arbeitsleistung geschuldet wird und dementsprechend keine Beitragspflichten ausgelöst werden, ist diese gegenüber anderen Tätigkeiten, wie Pflichtpraktika oder der Ferialarbeit, abzugrenzen. Charakteristische Merkmale der Schnupperlehre sind:
Es muss keine Anmeldung bei der Sozialversicherung vorgenommen werden. Die Schülerin bzw. der Schüler unterliegt während der Schnupperlehre der gesetzlichen Unfallversicherung für Schülerinnen oder Schüler.
Aufgrund der Unentgeltlichkeit der Tätigkeit ergibt sich keine Lohnsteuerpflicht.
Im Rahmen der Schnupperlehre besteht weder Anspruch auf Entgelt laut Kollektivvertrag, noch gebührt Urlaubs-, Feiertags- oder Krankenentgelt. Beiträge zur Betrieblichen Vorsorge fallen nicht an.
Stand: 28. Juli 2022
Mit 30.9.2022 läuft nun die erste Phase der Ratenvereinbarung aus
Für die Phase 2 gelten folgende sechs Punkte
Welchen Beitragspflichten unterliegt die Schnupperlehre?
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Wie wird das Urteil des Europäischen Gerichtshofes umgesetzt?
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