Beschäftigungsbonus beschlossen!
Der Beschäftigungsbonus ist nun doch noch im Nationalrat beschlossen worden.
Der Begriff Working Capital kann vereinfacht wie folgt definiert werden:
Umlaufvermögen (kurzfristig in Geld wandelbare Vermögensgegenstände)
- kurzfristige (verzinsliche und unverzinsliche) Verbindlichkeiten
= Working Capital
Ein Management dieses Working Capitals soll nun gleichzeitig hohe Rentabilität und eine ausreichende Liquidität des Unternehmens sicherstellen, indem z. B.
Maßnahmen für ein effizientes Management der Forderungen können z. B. sein:
Effizientes Mahnwesen: klare Definition der Abläufe im Unternehmen
Stand: 27. Juli 2017
Der Beschäftigungsbonus ist nun doch noch im Nationalrat beschlossen worden.
Die Umqualifizierung von Leistungen von Selbständigen in ASVG pflichtige Dienstverhältnisse erzeugt in der Praxis sehr hohe Kosten und Unsicherheit.
Seit 1.1.2017 können Aushilfskräfte in einem gewissen Ausmaß und unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei im Betrieb beschäftigt werden.
Das Bundesfinanzgericht (BFG) hatte zu entscheiden, ob Kosten für in den Ferien stattfindende Sportcamps als außergewöhnliche Belastungen steuerlich abgesetzt werden können.
Bei Schadenersatz ist für die umsatzsteuerliche Beurteilung zu prüfen, ob im einzelnen Fall ein Leistungsaustausch vorliegt oder nicht.
Ein Management dieses Working Capitals soll nun gleichzeitig hohe Rentabilität und eine ausreichende Liquidität des Unternehmens sicherstellen.