Was muss bis zum 30.9.2014 erledigt werden?
Für Unternehmer mit Bilanzstichtag 31.12. ist der 30.9. der letzte fristgerechte Abgabetag.
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Kapitalgesellschaften (auch GmbH & Co KGs) müssen spätestens neun Monate nach dem Bilanzstichtag den Jahresabschluss beim Firmenbuch einreichen. Für Unternehmer mit Bilanzstichtag 31.12. ist daher der 30.9. der letzte fristgerechte Abgabetag.
Für die Einkommen- und Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen des laufenden Jahres kann noch bis zum 30.9. eine Herabsetzung beantragt werden. Diese Möglichkeit sollte überlegt werden, wenn der diesjährige Gewinn voraussichtlich niedrig sein wird als der des Vorjahres.
Ab 1.10. beginnt die Anspruchsverzinsung für Steuernachzahlungen aus dem Jahr 2013 zu laufen. Wenn eine Einkommen- bzw. Körperschaftsteuernachzahlung droht, kann eine Anzahlung auf die Steuerzahlung geleistet werden, um der Verzinsung zu entgehen (Zinsen bis € 50,00 werden nicht festgesetzt). Aus der Überweisung muss hervorgehen, dass es sich um eine Anzahlung auf die Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer 2013 handelt.
Höhe der Anspruchszinsen derzeit: 1,88 % p.a.
Grundsätzlich ist die Arbeitnehmerveranlagung innerhalb von fünf Jahren zu machen. In bestimmten Fällen ist der Arbeitnehmer allerdings zu einer Veranlagung verpflichtet – z.B. bei Wegfall des berücksichtigten Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrages oder bei mehreren gleichzeitigen nichtselbständigen Einkünften muss sie bis 30.9. des Folgejahres abgegeben werden.
Auch der neue Ausdruck des verbesserten Pendlerrechners muss bis 30.9. abgegeben werden.
Antrag stellen auf die Vorsteuerrückerstattung innerhalb der EU Noch bis 30.9. können Sie die Rückerstattung von Vorsteuerbeträgen innerhalb der Europäischen Union beantragen.
Stand: 30. Juli 2014
Für Unternehmer mit Bilanzstichtag 31.12. ist der 30.9. der letzte fristgerechte Abgabetag.
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Grundsätzlich besteht keine gesetzliche Pflicht, einen Kunden bei Zahlungsverzug zur Bezahlung zu mahnen.
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