Was muss bis zum 30.9.2014 erledigt werden?
Für Unternehmer mit Bilanzstichtag 31.12. ist der 30.9. der letzte fristgerechte Abgabetag.
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Für Umbauten gibt es durch den Handwerkerbonus seit Juli Geld zurück vom Finanzamt. Der Bonus beträgt 20 % der förderbaren Kosten pro Förderungswerber und Jahr, maximal jedoch 20 % von € 3.000,00 exklusive Umsatzsteuer – also maximal € 600,00 jährlich.
Der Handwerkerbonus muss bei einer Bausparkassenzentrale beantragt werden – entweder per Mail, Fax oder schriftlich. Dem vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag sind der Meldezettel bzw. Auszug aus dem Melderegister und eine Kopie der Endrechnungen beizulegen.
In der Rechnung müssen (neben den gesetzlichen Rechnungsmerkmalen)
enthalten sein.
Die Rechnung muss in Deutsch bzw. Englisch ausgestellt werden. Weiters muss auch eine Überweisungsbestätigung beigelegt werden – nicht anerkannt werden Barzahlungen.
Von der Regierung sind für 2014 nur begrenzte finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt worden. Die Vergabe des Bonus erfolgt chronologisch nach dem Eintreffen des Antrags.
Stand: 29. Juli 2014
Für Unternehmer mit Bilanzstichtag 31.12. ist der 30.9. der letzte fristgerechte Abgabetag.
In welchen Fällen müssen die Gesellschafter eine Generalversammlung einberufen?
Für Dienstreisen gibt es spezielle Regelungen.
Für Umbauten gibt es durch den Handwerkerbonus seit Juli Geld zurück vom Finanzamt.
Wenn ein/e UnternehmerIn seiner/ihrer Arbeit nicht mehr nachgehen kann.
Der verbesserte Pendlerrechner ist seit Ende Juni online
Grundsätzlich besteht keine gesetzliche Pflicht, einen Kunden bei Zahlungsverzug zur Bezahlung zu mahnen.
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