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Welche Förderung bekomme ich für meinen Lehrling?

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Für die Ausbildung eines Lehrlings gibt es zahlreiche Förderungen. Als Nachfolger der Lehrlingsausbildungsprämie (letztmalig 2012) gilt die Basisförderung.

Daneben gibt es noch weitere qualitätsbezogene Beihilfen für Betriebe, die Lehrlinge ausbilden.

Basisförderung

Die Basisförderung gilt für alle Lehrverhältnisse, die nach dem 27.6.2008 abgeschlossen wurden. Das Lehrverhältnis muss ein ganzes Lehrjahr aufrecht gewesen sein, außer es wurde durch Zeitablauf oder durch die Lehrabschlussprüfung früher beendet. Weiters darf die Lehrlingsentschädigung nicht unter dem Kollektivvertrag liegen.

Höhe der Förderung:

  • 1. Lehrjahr: drei kollektivvertragliche Bruttolehrlingsentschädigungen
  • 2. Lehrjahr: zwei kollektivvertragliche Bruttolehrlingsentschädigungen
  • 3. und 4. Lehrjahr je eine kollektivvertragliche Bruttolehrlingsentschädigung
  • aliquote Berechnung bei halben Lehrjahren, Lehrzeitanrechnungen und Lehrzeitverkürzungen

Die Basisförderung erhält der Lehrbetrieb immer erst am Ende des Lehrjahres.

Wie erhalte ich die Förderung?

Der Antrag muss durch den Lehrberechtigten oder eine bevollmächtigte Person per Post oder Fax eingebracht werden. Zuständig dafür ist die Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer Ihres Bundeslandes. Er muss bis spätestens drei Monate nach Ende des Lehrjahres dort eingelangt sein.

Lehre für Erwachsene

Diese Förderung ist für Lehrlinge gedacht, die zu Beginn des Lehrvertrages 18 Jahre oder älter waren. Auch sie wird erst am Ende des Lehrjahres ausbezahlt. Allerdings muss hier das Unternehmen eine Selbsterklärung abgeben, dass für den Lehrling keine AMS-Förderung in Anspruch genommen wird.

Weitere Förderungen

Neben diesen Förderung werden noch spezielle Projekte mit Beihilfen unterstützt, wie z.B:

  • Förderungen für Lehrlinge mit Lernschwierigkeiten (z.B. Bezahlung der Nachhilfekosten)
  • Förderung der Weiterbildung der Ausbildner
  • Förderung für Projekte, um einen gleichmäßigen Zugang von jungen Frauen und Männern herzustellen (bei Lehrberufen mit einem Frauenanteil von max. 30 %)
  • Förderung von Auslandspraktika
  • Förderung für ausgezeichnete und gute Lehrabschlussprüfungen

Stand: 08. Juli 2013

Bild: ikonoklast_hh - Fotolia.com

Ausgaben

Artikel der Ausgabe August 2013

Wann muss ich Rechnungen spätestens bezahlen?

Im März ist das neue Zahlungsverzugsgesetz (ZVG) in Kraft getreten. Dadurch kam es neben dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch auch im Arbeits-, Sozialgerichtsgesetz zu Änderungen.

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Verlustausgleich bei Einkünften aus Kapitalvermögen

Bei Einkünften aus Kapitalvermögen wird der Verlustausgleich in vielen Fällen von der inländischen depotführenden Stelle (z.B. Bank) vorgenommen.

Was ist beim Jobticket zu beachten?

Der Arbeitgeber bezahlt die Fahrt in die Arbeit und zurück. Um diese Begünstigung steuerfrei in Form eines Jobtickets zu erhalten, muss allerdings ein Ticket für die öffentlichen Verkehrsmittel bezahlt werden.

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