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Coronavirus: Sonderregelungen des Finanzministeriums

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Das Finanzministerium hat in einer eigenen BMF-Info vom 24.3.2020 die aktuellen Sonderregelungen betreffend des Coronavirus erweitert. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht zu diesen Regelungen.

Voraussetzungen

Voraussetzung für alle Maßnahmen ist, dass der Steuerpflichtige glaubhaft machen kann, dass er von einem Liquiditätsengpass betroffen ist, der konkret auf eine Corona-Virus-Infektion zurückzuführen ist. Dazu zählen zB außergewöhnlich hohe Stornierungen, Ausfall von Sport- und Kulturveranstaltungen aufgrund behördlicher Verbote, Ausfall oder Beeinträchtigung von Lieferketten oder Ertragseinbußen durch Änderung des Konsumverhaltens.

Voraussetzung für die Anwendung einer Maßnahme ist jeweils, dass die individuelle Betroffenheit sorgfältig geprüft wurde und dass glaubhaft gemacht werden kann, dass ein Notstand vorliegt, der auf die negativen Auswirkungen Corona-Virus-Infektion zurückzuführen ist. Das Finanzamt geht mit der Antragstellung davon aus, dass diese Voraussetzung vorliegt.

Einkommensteuer- oder Körperschafsteuervorauszahlungen für das Jahr 2020

Steuerpflichtige, die von einer durch das Coronavirus bedingten Ertragseinbuße betroffen sind, können bis 31.10.2020 einen Antrag auf Herabsetzung von Einkommen- oder Körperschaftsteuervorauszahlungen für das Kalenderjahr 2020 stellen.

Wird der Steuerpflichtige von den Folgen des durch das Corona-Virus ausgelösten Notstandes liquiditätsmäßig derart betroffen, dass er die Vorauszahlung festzusetzenden Höhe nicht bezahlen kann, kann er beim Finanzamt beantragen, die Einkommensteuer- oder die Körperschaftsteuervorauszahlungen für das Kalenderjahr 2020 zur Gänze nicht festzusetzen oder die Festsetzung auf einen Betrag zu beschränken, der niedriger ist, als die voraussichtliche Jahressteuer 2020.

Das Finanzamt hat zudem von einer Festsetzung von Nachforderungszinsen von Amts wegen Abstand zu nehmen, wenn aus der Herabsetzung oder dem Wegfall der Vorauszahlungen bei der (nach Ablauf des Jahres 2020 erfolgenden) Veranlagung der Einkommen- oder Körperschaftsteuer für 2020 Nachforderungszinsen resultieren.

Abgabeneinhebung

Der Steuerpflichtige kann beantragen, die Entrichtung einer Abgabe hinauszuschieben (Stundung) oder deren Entrichtung in Raten zu gewähren. Bei Vorliegen der konkreten Betroffenheit hat das Finanzamt eine Stundung bis längstens 30. September 2020 bzw. eine Ratenzahlung bis 30. September 2020 zu gewähren. In diesen Fällen kann zudem beantragt werden, von der Festsetzung von Stundungszinsen abzusehen. Bei Vorliegen der konkreten Betroffenheit unterbleibt die Festsetzung von Stundungszinsen.

Der Steuerpflichtige kann bei seinem Finanzamt beantragen, einen bereits festgesetzten Säumniszuschlag zu stornieren (nicht festzusetzen). Bei Vorliegen der konkreten Betroffenheit hat die Stornierung zu erfolgen.

Fristerstreckung für die Einreichung von Jahres-Abgabenerklärungen 2019

Die Jahres-Abgabenerklärungen des Jahres 2019 für die Einkommensteuer, die Körperschaftsteuer, die Umsatzsteuer sowie für die Feststellung der Einkünfte wären bis Ende April bzw. bis Ende Juni 2020 einzureichen (Anmerkung: Für Abgabenerklärungen, die ein Steuerberater für seinen Klienten einreicht, können andere Fristen gelten). Für die genannten Abgabenerklärungen des Jahres 2019 wird diese Frist allgemein bis 31. August 2020 erstreckt.

Abstandnahme von der Festsetzung von Verspätungszuschlägen

Von der Festsetzung von Verspätungszuschlägen wird generell abgesehen, wenn die Versäumung der Frist vor dem 1. September 2020 eintritt.

Einbringung und Bearbeitung der Anträge

Die Anträge sind bevorzugt über FinanzOnline einzubringen (Funktion „VZ-Herabsetzung“ oder „Zahlungserleichterungen“). Für Steuerpflichtige, die FinanzOnline nicht verwenden, ist auf der BMF-Homepage ein Formular verfügbar, welches an corona@bmf.gv.at gesendet werden kann.

Sämtliche Anträge zu den oben angeführten Maßnahmen sind von den zuständigen Stellen sofort zu bearbeiten.

Hinweis

Diese Informationen sind auf dem Stand vom 25.03.2020 und können sich kurzfristig ändern. Aktuelle Detailinformationen finden Sie unter https://www.bmf.gv.at/public/informationen/informationen-coronavirus.html.

Stand: 07. April 2020

Bild: weyo - Fotolia.com

Ausgaben

Artikel der Ausgabe April 2020

Corona Kurzarbeit: Rückwirkende Beantragung für den Monat März ist nur mehr bis 20. April 2020 möglich

Das Arbeitsmarktservice weist auf seine Homepage darauf hin, dass eine rückwirkende Begehrensstellung für die Corona Kurzarbeit mit einem Beginn im Monat März nur noch bis 20. April 2020 (24 Uhr) möglich ist.

Coronavirus: Welche Fixkostenzuschüsse erhalten Unternehmen aus dem Corona-Hilfsfonds?

Um das wirtschaftliche Überleben der betroffenen Unternehmer sicherzustellen, wurde der Corona-Hilfsfonds eingerichtet, aus dem rasch finanzielle Unterstützungen zur Beseitigung akuter Liquiditätsengpässen bereitgestellt werden sollen.

Coronavirus: Welche laufenden Unterstützungsleistungen bringt der Härtefallfonds für EPU und Kleinstunternehmer?

Die wesentlichen Eckpunkte der maßgeblichen Förderrichtlinien haben wir nachstehend für Sie zusammengefasst.

Coronavirus: Welche Soforthilfen bringt der Härtefallfonds für EPU und Kleinstunternehmer?

Die Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus treffen viele Kleinst- und Ein-Personen-Unternehmer (EPU) wirtschaftlich besonders hart.

Coronavirus: Welche Richtlinien gelten für die Garantievergabe aus dem Corona-Hilfsfonds?

Die Förderrichtlinien für die Vergabe von Garantien aus dem Corona-Hilfsfonds durch die Österreichische Kontrollbank, die Austria Wirtschaftsservice GmbH oder die Österreichische Hotel- und Tourismusbank GmbH wurden mit Verordnung vom 08.04.2020 geregelt.

Überbrückungsgarantien für Großbetriebe seitens der österreichischen Kontrollbank (OeKB)

Die österreichische Kontrollbank (OeKB) übernimmt im Rahmen des Corona Hilfsfonds die Abwicklung von Kreditgarantien für die Überbrückungsfinanzierung von Großunternehmen.

Coronavirus: AWS-Überbrückungsgarantien

Eine aws Garantie ist grundsätzlich eine Garantie der Republik zugunsten eines österreichischen Unternehmens an die Bank für die Rückzahlung des aufgenommenen Kredits im Ausmaß einer bestimmten Garantiequote für den Fall, dass das Unternehmen insolvent wird.

Welche steuerlichen Änderungen sind im dritten Gesetzespaket zur Corona-Krise enthalten?

Der Gesetzgeber hat ein drittes Gesetzespaket zur Bewältigung der Corona-Krise beschlossen.

Coronavirus: Welche Unterstützungen erhalten Unternehmen aus dem Corona-Hilfsfonds?

Die Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus treffen viele Unternehmen finanziell besonders hart.

Coronavirus: Was bringt der Härtefallfonds für EPU und Kleinstunternehmer?

Die Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus treffen viele Kleinst- und Ein-Personen-Unternehmer (EPU) wirtschaftlich besonders hart.

Coronavirus: Sonderregelungen des Finanzministeriums

Das Finanzministerium hat in einer eigenen BMF-Info die aktuellen Sonderregelungen betreffend des Coronavirus dargestellt.

Corona-Kurzarbeit

Im Folgenden finden Sie die Eckpunkte zur sogenannten Corona-Kurzarbeit (bzw. COVID-19-Kurzarbeit).

Haben Selbstständige einen Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Die Gruppe der Selbstständigen ist nicht in der Arbeitslosenversicherung pflichtversichert, sondern kann sich nur freiwillig versichern lassen.

AWS-Überbrückungsgarantien werden ausgeweitet

Das Austria Wirtschaftsservice (aws) weitet seine Überbrückungsgarantien im Zusammenhang mit der COVID-19 – Krise aus und nimmt Vereinfachungen vor.

Maßnahmenpaket der Österreichischen Hotel und Tourismusbank (ÖHT) für den Tourismus

Überbrückungsfinanzierungen der Hausbanken können mit Haftungen der ÖHT besichert werden .

Unterstützungspaket der Österreichischen Kontrollbank (OeKB) für Exporteure

Angesichts der Coronakrise stellt die OeKB (Oesterreichische Kontrollbank AG) im Auftrag des Bundesministeriums für Finanzen österreichischen Exporteuren folgendes Unterstützungspaket zur Verfügung.

Coronavirus: Angebote der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS)

Die Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) bietet auf Ihrer Homepage den SVS-Versicherten bei Bedarf aufgrund des Coronavirus verschiedene Möglichkeiten an.

Coronavirus: Erleichterungen der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK)

Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) informiert auf ihrer Homepage.

Coronavirus: Was muss der Arbeitgeber berücksichtigen?

Die Ausbreitung des Coronavirus wirft zahlreiche arbeitsrechtliche Fragen auf.

Coronavirus: Wann muss das Entgelt weiter ausbezahlt werden?

Die Dienstverhinderung wegen einer Erkrankung am Coronavirus ist arbeitsrechtlich ein normaler Krankenstand.

Coronavirus: Was müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei Schulschließungen beachten?

Der Arbeitgeber kann mit Arbeitnehmern, die für Kinder unter 14 Jahren betreuungspflichtig sind, eine Dienstfreistellung im Ausmaß von bis zu drei Wochen vereinbaren („Sonderbetreuungszeit“).

SV-pflichtige Gewinnausschüttungen werden an die SVS übermittelt

Ausschüttungen einer GmbH an ihre wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer unterliegen der Pflichtversicherung im Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG).

Fragen und Antworten zu arbeitsrechtlichen Auswirkungen des Coronavirus

Die Ausbreitung des Coronavirus wirft zahlreiche arbeitsrechtliche Fragen auf.

Was ist ein Kontrollsechstel und warum ist es für die Lohnverrechnung wichtig?

Mit dem „Kontrollsechstel“ brachte das Steuerreformgesetz 2020 eine bedeutende Neuerung für die steuerliche Begünstigung bestimmter Sonderzahlungen, die sich in zahlreichen Fällen schon im laufenden Jahr auf die Lohnverrechnung auswirken wird.

Welche Versicherungen sind für den Unternehmer Betriebsausgaben?

Prämienzahlungen für Versicherungen, die den Betrieb des Unternehmens betreffen, sind in der Regel als Betriebsausgabe steuerlich absetzbar.

Registrierkassenpflicht: Übergangsregelung für Einzelhandel und Märkte verlängert

Das Finanzministerium hat den bestehenden Erlass zur Registrierkassenpflicht geändert.

Bereiten Sie sich auf Preisverhandlungen gut vor!

Wenn Sie Ihren Kunden immer wieder neue Preisnachlässe geben, kann dies fatale Auswirkungen auf Ihren Gewinn haben.

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