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Wie kommen Sie schneller zu Ihrem Geld?

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Unternehmen gehen oft in Vorleistung für Ihre Kunden, indem erbrachte Leistungen erst nach Erbringung fakturiert werden und dem Kunden auch ein Zahlungsziel eingeräumt wird. Dies bedeutet jedoch für das Unternehmen, dass es meist zumindest die Zeitspanne zwischen Lieferung bzw. Leistungserbringung und dem Zahlungseingang am eigenen Bankkonto finanzieren muss.

Hier einige Tipps, wie diese Zeitspanne möglichst kurz gehalten werden kann:

  • Auswahl der Geschäftspartner und Vertragsgestaltung: Bei Beginn der Geschäftsbeziehung können Informationen zum Zahlungsverhalten des neuen Kunden eingeholt werden. Im Vertrag ist auf eine genaue Vereinbarung der Zahlungsbedingungen (eventuell mit Eigentumsvorbehalten) zu achten. Mit der Vereinbarung von Anzahlungen kann der Zahlungsfluss entsprechend der Leistungserstellung gestaltet werden.
  • Fakturierung: Rechnungen sollten unmittelbar mit Lieferung oder Ende der Leistungserstellung möglichst elektronisch versandt werden. Rückfragen aufgrund von unklaren Formulierungen in Rechnungen bindet nicht nur teure Arbeitszeit, sondern verzögert auch den Zahlungseingang.
  • Mahnungen: Mahnungen sollten zeitgerecht, klar formuliert und mit exakten Terminvorgaben beim Kunden einlangen. Aktives Nachtelefonieren in Form von professionell geführten Mahngesprächen ist oft wirkungsvoller als mehrstufige schriftliche Mahnschreiben.

Stand: 28. März 2019

Bild: Fantasista - Fotolia.com

Ausgaben

Artikel der Ausgabe April 2019

Wie ist der neue persönliche Feiertag geregelt?

Der Nationaltrat hat beschlossen, den Karfreitag als gesetzlichen Feiertag für Protestanten, Altkatholiken und Methodisten zu streichen.

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Können Vorsteuern auch pauschal ermittelt werden?

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Kann die auswärtige Berufsausbildung eines Kindes steuerlich geltend gemacht werden?

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Kann für Wohnmobile ein Vorsteuerabzug geltend gemacht werden?

Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hatte zu entscheiden, ob auch für ein Wohnmobil das gleiche Vorsteuerabzugsverbot gilt wie bei einem Pkw.

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