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Senkung der Umsatzsteuer für Beherbergung von 13 % auf 10 %

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Der Umsatzsteuersatz soll von 13 % auf 10 % gesenkt werden für

  • die Beherbergung in eingerichteten Wohn- und Schlafräumen samt Nebenleistungen (als Nebenleistung ist auch ein ortsübliches Frühstück anzusehen, wenn der Preis hiefür im Beherbergungsentgelt enthalten ist) und
  • die Vermietung von Grundstücken für Campingzwecke samt Nebenleistungen, wenn dafür ein einheitliches Benützungsentgelt entrichtet wird.

Die Änderung soll laut Regierungsvorlage mit 1.11.2018 in Kraft treten und erstmals auf Umsätze und sonstige Sachverhalte anwendbar sein, die nach dem 31.10.2018 ausgeführt werden bzw. sich ereignen.

Somit wird die Erhöhung der USt für Beherbergung und Camping durch die Steuerreform 2015/16 wieder zurückgenommen. Auch die entsprechenden Berechnungen für die Aufteilung von Pauschalangeboten von Beherbergung und Verköstigung werden damit wieder hinfällig. Die weitere Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.

Stand: 26. März 2018

Bild: Christian Schwier - Fotolia.com

Ausgaben

Artikel der Ausgabe April 2018

Sind Rabatte an Angehörige beim Arbeitnehmer als Sachbezug zu versteuern?

Rabatte, die Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern (allen oder bestimmten Gruppen) gewähren, sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Einkommensteuer befreit.

Senkung der Umsatzsteuer für Beherbergung von 13 % auf 10 %

Die Änderung soll laut Regierungsvorlage mit 1.11.2018 in Kraft treten.

Welche Meldezeiträume sind für Umsatzsteuervoranmeldung und Zusammenfassende Meldung zu beachten?

Hier eine Übersicht zu den Meldezeiträumen und den damit verbundenen wesentlichsten Bestimmungen.

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In Mitarbeitergesprächen wird oft auch das Gehalt thematisiert.

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