Registrierkassenpflicht gilt frühestens ab 1.5.2016!
Mitte März ist der VfGH zu einer Entscheidung gekommen.
Ab Mai 2018 müssen alle Gastronomiebetriebe rauchfrei sein. Neben den „klassischen“ Zigaretten sind auch alle damit verwandten Produkte betroffen, wie z. B. Wasserpfeifen und elektronische Zigaretten.
Das Rauchverbot gilt unter anderem in
Jene Gastronomiebetriebe, die spätestens bis 1.7.2016 das neue Rauchverbot umsetzen, können die sogenannte Nichtraucherschutz-Prämie geltend machen.
Diese beträgt 30 % von jenen Aufwendungen, die
Die Ermittlung der Bemessungsgrundlage ist gesondert zu dokumentieren. Diese Dokumentation ist auf Verlangen der Abgabenbehörde vorzulegen.
Die Prämie kann in der Steuererklärung für 2015 oder 2016 beantragt werden. Sie wird auf dem Abgabenkonto gutgeschrieben. Die Prämie zählt nicht zu den Betriebseinnahmen.
Wenn der Betrieb erst nach dem 31.7.2015 gegründet wurde (im Sinne des Neugründungsförderungsgesetzes), steht keine Nichtraucherschutz-Prämie zu.
Stand: 29. März 2016
Mitte März ist der VfGH zu einer Entscheidung gekommen.
Auch Gutscheine zählen grundsätzlich zum Barumsatz
Die Neuregelung gilt nicht für die Vermietung zu Wohnzwecken (Steuersatz weiterhin 10 %).
Ab Mai 2018 müssen alle Gastronomiebetriebe rauchfrei sein.
Neue Beitragssätze für die gesamte Lehrzeit
Sponsorverträge sind an keine bestimmte Form gebunden – sie können auch mündlich geschlossen werden.
Häufig sind voreilige Entscheidungen bzw. fehlende Entscheidungsgrundlagen die Ursache für das Scheitern eines Projekts.