Welche Änderungen sind mit 1. März 2014 in Kraft getreten?
Das Abgabenänderungsgesetz 2014 ist in Kraft getreten. Hier nun einige endgültige Neuregelungen im Überblick.
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Ziel des „Employer branding“ ist es, die Attraktivität eines Unternehmens als Arbeitgeber zu erhöhen. Es wird eine positiv besetzte Arbeitgebermarke aufgebaut und erhalten. Diese gilt es dann sowohl nach außen zu transportieren, aber auch intern den eigenen Mitarbeitern mitzuteilen. So sollen die besten Köpfe ins Unternehmen geholt werden. Durch diese Maßnahmen können aber auch gleichzeitig eingeschulte, qualifizierte Mitarbeiter im Unternehmen gehalten und die Leistungsbereitschaft der Mitarbeiter gesteigert werden.
Klein- und Mittelbetriebe (KMU) haben als Arbeitgeber wesentliche Vorteile gegenüber Großbetrieben. Das sind z.B. die kleine überschaubare Struktur, die meist flache Hierarche und auch die kurzen Kommunikationswege. Diese gilt es herauszustreichen und ein positives Image zu erzeugen, um sich so als attraktiver und wettbewerbsfähiger Arbeitgeber darzustellen. Das nach außen transportierte Image muss allerdings auch der tatsächlich gelebten Praxis entsprechen.
Machen Sie auch Ihren Mitarbeitern bewusst, was Ihr Unternehmen auszeichnet und von der Konkurrenz unterscheidet. Nutzen Sie Ihre Homepage, um Ihre Vorteile ins rechte Licht zu rücken. Präsentieren Sie Ihr Unternehmen zukünftigen Mitarbeitern. Beschreiben Sie Jobmöglichkeiten und bewerben Sie freie Stellen. Wichtig sind dabei klare Anforderungsprofile und Beschreibungen der Position.
Stand: 27. März 2014
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